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Anne-Marie LUCIANI ist Professorin an der Universität Pascal Paoli Korsika.
Sie hat an der Université Paris I Panthéon-Sorbonne in Rechtswissenschaften promoviert und lehrt an der Université de Picardie-Jules Verne Privatrecht, wo sie den Master 2-Studiengang „Wirtschaftsrecht“ leitet. Anne-Marie Luciani gibt insbesondere Vorlesungen im Wettbewerbs- und Vertriebsrecht, im internationalen Vertragsrecht, im internationalen und europäischen Arbeitsrecht sowie im Familienrecht (vermögensrechtliche Aspekte).
Sie ist Autorin zahlreicher Artikel und arbeitet regelmäßig für die Fachpublikationen Revue Concurrences, Recueil Dalloz und Semaine Juridique.
Frau Professorin Luciani ist Mitglied der Association Française d’Etude de la Concurrence (AFEC).
Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind das Vertragsrecht, das Wettbewerbs- und Vertriebsrecht sowie das internationale Privatrecht.
Frau Professorin Anne-Marie Luciani hält darüber hinaus verschiedene berufliche Fortbildungsveranstaltungen ab und gibt Vorlesungen an ausländischen Universitäten, wie der Universität zu Köln und der Universität Bologna.
Anne-Maire Luciani spricht ebenfalls Englisch und Italienisch.
Claire MEUNIER ist bei der Rechtsanwaltskammer Paris zugelassen.
Sie ist Absolventin des Instituts für Politische Studien von Bordeaux (Institut d’Etudes Politiques de Bordeaux) und hat an dem Institut für Europäische Studien der Freien Universität von Brüssel (Institut d’Etudes Européennes de l’Université Libre de Bruxelles) einen Abschluss im Öffentlichen Recht sowie einen Master im Europarecht absolviert. Sie verfügt über weitreichende Kenntnisse im Bereich der rechtlichen Schnittstellen zwischen dem Öffentlichen und dem Europarecht.
Claire MEUNIER hat nach ihrem Studium an verschiedenen privaten Hochschulen sowohl öffentliches Wirtschaftsrecht als auch Europarecht unterrichtet.
Aufgrund ihrer Spezialisierung liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt in den Bereichen des freien innergemeinschaftlichen Verkehrs von Produktionsfaktoren (Arbeitskraft, Kapitalgüter etc.) sowie der staatlichen Beihilfen.
Ihre Kenntnisse in diesen Bereichen umfassen insbesondere staatliche Beihilfen, die der Kontrolle der Europäischen Kommission unterliegen, weshalb sie öffentliche Einrichtungen bei Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe berät.
Claire MEUNIER hat daneben spezielle Kenntnisse und Erfahrungen in den industriellen Sektoren der Biotechnologie und erneuerbarer Energien. Sie hat vielfach an gerichtlichen Verfahren teilgenommen, bei denen entweder Unternehmen oder der Staat zur Durchsetzung des Prinzips der Vorsorge, hauptsächlich im Bereich Genetisch veränderter Organismen (GVO) oder der Rinderseuche, zur Verantwortung gezogen wurden. Sie hat darüber hinaus im Auftrag öffentlicher Anstalten Untersuchungen über den Eingriff des Staates in den Bereichen der Vorsorge gegen Luftverschmutzungen, des Recyclings von Abfällen sowie im Bereich der erneuerbaren Energien durchgeführt.
Im Bereich des öffentlichen Rechts, hat Claire MEUNIER spezielle Kenntnisse und Erfahrungen durch ihre Tätigkeit für Gebietskörperschaften, für öffentliche Einrichtungen und für Unternehmen, insbesondere für Banken, erlangt. Sie berät Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Unternehmen bei jeglichen anfallenden rechtlichen Fragen in Bezug auf ihre öffentlichen Tätigkeiten (Recht der Gebietskörperschaften, der Städteplanung, der Verwaltung des öffentlichen Bereichs, der öffentlichen Auftragsvergabe etc.).
Claire MEUNIER ist schließlich Generalsekretärin des Vereins Europäischer Juristen (Association des Juristes Européens) und hat als nationaler Berichterstatter bzw. als Verfasser bei der Entwicklung der Themen für die Kongresse des Internationalen Verbands für Europarecht (Fédération Internationale de Droit Européen) mitgewirkt.
Sie arbeitet in französischer und englischer Sprache.
Partner und Mitbegründer der Kanzlei SAVIGNY Avocats à la Cour, Mitglied der Anwaltskammer Paris.
Dr. Stephan REIFEGERSTE hat an der Universität Paris I Panthéon-Sorbonne promoviert, einen Abschluss der Universität Paris XI im Vertragsrecht und einen Magister im Privatrecht.
Rechtsanwalt Dr. Stephan REIFEGERSTE verfügt über jahrelange Erfahrung als Anwalt in mehreren Pariser Kanzleien. Er ist Mitglied der Kommission für Wirtschaftsrecht der Anwaltskammer Paris und lehrt Privatrecht an der Universität von Le Mans und am Institut d‘Études Politiques (Sciences Po) Paris.
Dr. REIFEGERSTE vertritt seine Mandanten außergerichtlich wie auch vor Gericht in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts, insbesondere im Vertrag- und Haftungsrecht, Gesellschaft- und Insolvenzrecht. Ferner ist er im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts tätig.
Dr. REIFEGERSTE hat die deutsche Staatsbürgerschaft, ist zweisprachig (Französisch und Deutsch) und spricht zudem fließend Englisch.
Er hat zahlreiche Publikationen verfasst, insbesondere im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht.
Dr. Rana CHAABAN ist als Rechtsanwältin sowohl bei der Rechtsanwaltskammer Paris als auch bei der Rechtsanwaltskammer Beirut (Libanon) zugelassen.
Rechtsanwältin Dr. CHABAAN hat an der Universität Paris II Pantheon-Assas promoviert, verfügt über einen Abschluss der Universität der Universität Paris II Pantheon-Assas und einen Magister im Privatrecht. Sie war als Rechtsanwältin in mehreren namhaften Pariser Rechtsanwaltskanzleien tätig und verfügt über eine langjährige Erfahrung, insbesondere in internationalen Schiedsgerichtsverfahren.
Dr. CHAABAN lehrt seit 2007 Versicherungsrecht, Gesellschaftsrecht und internationales Schiedsverfahrensrecht an der Universität Le Mans, sowie Arbeitsrecht an der Universität Paris Sorbonne – Abu Dhabi.
Dr. CHAABAN ist dreisprachig (Englisch, Französisch und Arabisch) und spricht ebenfalls fließend Spanisch.
Sie hat zahlreiche Publikationen insbesondere bzgl. des Vertragsrechts und der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit verfasst; Dr. CHABAAN veröffentlich regelmäßig Beiträge in der Zeitschrift für Schiedsgerichtsbarkeit (Revue de l’Arbitrage) und verantwortet eine Kolumne zu schiedsrichterlichen Verfahren in arabischen Ländern, insbesondere Katar und Dubai.
Dr. CHABAAN vertritt ebenfalls arabische Mandanten sowohl außergerichtlich als auch im Rahmen streitige Verfahren (vor Schiedsgerichten und ordentlichen Gerichten), insbesondere im Gesellschafts- und Vertragsrecht, im Baurecht (FIDIC- Schiedsgerichtsverfahren) und im Versicherungsrecht.