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Wir wissen aufgrund unserer bisherigen Anwaltspraxis, dass erfolgreich in Frankreich tätige deutsche Unternehmen, oft mit Herausforderungen konfrontiert sind, die aus deutscher Sicht ungewöhnlich und unerwartet sind. Wir kümmern uns um alle rechtlichen Belange unserer Mandanten und vertreten ihre Interessen bei französischen Behörden, vor Gerichten des privaten und öffentlichen Rechts, bei Schiedsverfahren und sogar vor den Institutionen der Europäischen Union.
Unsere französischen Mandanten begleiten wir bei der Verfolgung ihrer wirtschaftlichen Unternehmungen in Deutschland und können über unser Berliner Büro eine umfassende Betreuung in allen rechtlichen Angelegenheiten sicherstellen.
Aufgrund unserer Lehrtätigkeit verfügen wir über ausgezeichnete Kontakte zu Experten, deren Kompetenz insbesondere in komplex gelagerten größeren Verfahren oft unerlässlich ist.
Wir arbeiten gründlich, zielorientiert und effizient. Wir kommunizieren mit unseren Mandanten offen und unbürokratisch auf Deutsch, Französisch oder Englisch. Denn wir wissen, dass all unsere Fachkompetenz nur dann ihren vollen Nutzen entfalten kann, wenn wir die Bedürfnisse, Ziele und Produkte unserer Mandanten wirklich verstehen und gemeinsam die Strategie entwickeln, mit der der gewünschte Erfolg bestmöglich erreicht werden kann.
Vertrags- und Wettbewerbsrecht
Wir beraten und begleiten unsere Mandanten in allen vertraglichen Angelegenheiten, von der Vertragsgestaltung und -verhandlung bis hin zur Erstellung des endgültigen Dokuments. Unsere Kompetenz erstreckt sich auf alle Bereiche des Wirtschaftsrechts, wie beispielsweise die Prüfung und Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, von Kauf-, Werk-, Miet- oder besonderen Projektverträgen.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in den Bereichen Vertrieb und Wettbewerb: Wir beraten bei der Organisation oder Umstrukturierung von Vertriebsnetzen, erstellen optimale Vertriebs- und Handelsverträge und beherrschen sämtliche Themenbereiche des Wettbewerbsrechts, wie beispielsweise Absprachen, Missbrauch von Marktmacht, Abbruch etablierter Handelsbeziehungen, unlauterer Wettbewerb.
Haftungsrecht
Wir vertreten unsere Mandanten bei der Geltendmachung oder Abwehr von Haftpflichtansprüchen. Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt dabei in den Bereichen Produkthaftung und Managerhaftung (D&O).
Wir verteidigen die Interessen unserer Mandanten im Rahmen von zivilrechtlichen Verfahren, einschließlich Gutachterverfahren und nationalen oder internationalen Schiedsverfahren, aber auch in strafrechtlicher Hinsicht, sollte dies erforderlich sein.
Hierbei arbeiten wir auch im Auftrag von renommierten Haftpflichtversicherern, die uns mit der Verteidigung der Interessen ihrer Versicherungsnehmer beauftragen.
Im Bereich des Produkthaftungsrechts verfügen wir über profunde juristische Kompetenz und jahrelange Erfahrung im Umgang mit Gerichten und Sachverständigen. Mindestens ebenso wichtig für den Erfolg ist jedoch ein optimales Prozessmanagement. Wir erklären unseren Mandanten die Besonderheiten des französischen Verfahrensrechts in ihrer Muttersprache, erarbeiten gemeinsam die beste Verteidigungsstrategie, verfügen über ein Netz von Gutachtern und Spezialisten, die sowohl fachlich wie auch sprachlich in der Lage sind, die zum Teil sehr technischen Produktinformationen unserer deutschen Mandanten einem französischen gerichtlichen Sachverständigen zu vermitteln und sorgen für eine reibungslose und fehlerfreie Kommunikation zwischen allen Beteiligten.
Managerhaftung – D&O
Die persönliche Inanspruchnahme von Unternehmensleitern für Schäden, die bei der Ausübung ihrer Organtätigkeit dem Unternehmen oder einem außenstehenden Dritten zugefügt wurden, gewinnt auch in Frankreich zunehmend an Gewicht.
Nachdem es in Frankreich – anders als dies in Deutschland der Fall ist – noch keine hinreichend zuverlässige höchstrichterliche Rechtsprechung auf diesem Gebiet gibt, ist es umso wichtiger, die entscheidungsrelevanten rechtlichen Aspekte sorgfältig und systematisch aufzubereiten und eine strukturierte und fundierte Verteidigungsstrategie für die in Rede stehenden Rechtsbereiche zu erarbeiten.
Hier können wir unseren Mandanten unser gebündeltes Fachwissen insbesondere aus den Bereichen Haftungsrecht, Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht zur Verfügung stellen, zum Beispiel wenn es um die Frage geht, ob bei einem Unternehmenskauf alle maßgeblichen Aspekte beachtet wurden, ob der Insolvenzantrag rechtzeitig gestellt wurde, oder ob der Manager bei einer unternehmerischen Entscheidung eine Pflichtverletzung begangen hat. Denn nicht jede unternehmerische Entscheidung, die sich in der Realität nicht so verwirklicht, wie dies ursprünglich geplant war, begründet auch automatisch die persönliche Haftung des Managers, in dessen Verantwortungsbereich die betreffende Entscheidung gefällt wurde, selbst wenn Anspruchsteller (insbesondere Insolvenzverwalter) dies nunmehr nahezu systematisch behaupten in der Absicht, auf das persönliche Vermögen des betroffenen Managers zuzugreifen, oder aber von der Versicherungssumme einer D&O Versicherung zu profitieren, die zu dessen Schutz möglicherweise besteht.
Gesellschaftsrecht
Wir stehen unseren Mandanten zuverlässig und kompetent während ihrer gesamten Geschäftsentwicklung zur Seite.
Wir beraten bei der Wahl der geeigneten Rechtsform, entwickeln und erstellen den Gesellschaftsvertrag, übernehmen die Eintragung und Verwaltung sowie sämtliche sonstigen juristischen Formalitäten.
Wir betreuen die rechtliche Seite von Unternehmensverkäufen, Fusionen und Joint-Ventures, kümmern uns um die Gestaltung der Aktiv- und/oder Passivgarantien sowie die „Due Diligence“.
Ferner helfen wir bei Streitigkeiten innerhalb der Gesellschaft, mit Aktionären oder sonstigen Kapitalgebern und regeln diese entweder einvernehmlich, mit gerichtlicher Hilfe oder im Rahmen von Schiedsverfahren.
Bank- und Forderungsrecht
Kapitalausstattung und Liquidität gehören zu den Grundbedürfnissen eines funktionierenden Unternehmens.
Wir unterstützen und beraten unsere Mandanten im Umgang mit Kreditgebern, Gläubigern und Schuldnern. Wir helfen zum Beispiel bei der Bestellung von Sicherheiten für Banken oder bei unzulässiger Kündigung von Krediten. Ebenso übernehmen wir die Verfolgung von Forderungen gegenüber Schuldnern im In- und Ausland, von der ersten Mahnung bis hin zur tatsächlichen Durchsetzung mit Mitteln der Zwangsvollstreckung.
Insolvenzrecht
Wir stehen unseren Mandanten auch in Zeiten der Krise zur Seite. Befindet sich das Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten, beraten und betreuen wir unsere Mandaten bei der Wahl und Durchführung der dann zur Verfügung stehenden Optionen: Ad-hoc-Mandat, Schlichtungs-, Sauvegarde- oder Sanierungsverfahren oder Maßnahmen zur Umstrukturierung, Veräußerung von Unternehmensteilen oder Liquidation.
Sollte es dennoch zur Eröffnung eines Insolvenz- oder Liquidationsverfahrens kommen, beraten wir im Umgang mit Insolvenzverwalter und Gläubigern. Ganz besonderen Schutz benötigen in dieser Phase die Unternehmensleiter und Manager des in Insolvenz geratenen Unternehmens, deren Interessen wir sodann verteidigen, zum Beispiel gegen Berufsverbote oder bei sog. Durchgriffs-Klagen, die unmittelbar das Privatvermögen der betroffenen Unternehmensleiter oder Manager bedrohen und schlimmstenfalls zur Eröffnung einer Privatinsolvenz führen können.
Gewerblicher Rechtsschutz
Patente, Gebrauchs- oder Geschmacksmuster, Marken und sonstige immaterielle Rechtsgüter sind in der Regel das Ergebnis von erheblichen Investitionen und von maßgeblichem Einfluss auf den Wert, die Marktposition und die Zukunft eines Unternehmens. Wir helfen unseren Mandanten, ihre immateriellen Unternehmenswerte zu schützen (z.B. durch die Eintragung von Marken) und gewinnbringend zu nutzen (z.B. durch Lizenzierung) sowie gegen rechtswidrige Attacken Dritter zu verteidigen, oder aber sich gegen unberechtigte Vorwürfe von Markenrechts- oder Patentverletzungen zu wehren. Im Kampf gegen unlautere Konkurrenten, Produktpiraten oder sonstige Wirtschaftskriminelle arbeiten wir eng mit Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden zusammen und ergreifen die zur Verfügung stehenden gerichtlichen Mittel.
Persönlichkeitsrechte
In Zeiten, in denen kaum ein Lebensbereich dem Einfluss des Internets entzogen ist, wird der Schutz des Einzelnen vor Eingriffen in seinen persönlichen Lebens- und Freiheitsbereich, sowie vor Schäden durch illegale Aktivitäten im Netz immer wichtiger. Wir verfügen über das nötige Know-how, um den Schutz der Privatsphäre und des Rechts am eigenen Bild sicher zu stellen. Neben der gerichtlichen Ahndung von Verleumdung oder Pressevergehen macht die Verfolgung von Persönlichkeitsverletzungen im Internet einen bedeutenden Teil unserer Tätigkeit auf diesem Rechtsgebiet aus. Die Verbreitung von Informationen und Bildern über das Internet kennt keine Grenzen und erfordert zuweilen ein Einschreiten in mehreren Ländern zugleich, in denen die Provider ihren Sitz haben.
Arbeitsrecht
“Ein Unternehmen ist immer nur so gut wie seine Mitarbeiter” – eine altbekannte Weisheit, die jedoch angesichts des immer härteren nationalen und internationalen Wettbewerbs kein bisschen an Aktualität verloren hat. Erfolgreiches Personalmanagement ist ein zentraler Erfolgsfaktor, der durch optimale Nutzung rechtlicher Gestaltungsspielräume entscheidend verbessert werden kann. Wir stehen unseren Mandanten in allen Belangen des Arbeitsrechts zur Seite, vom Einstellungsverfahren über die Ausarbeitung von Arbeits- oder Entsendungsverträgen bis hin zu Personal-Umstrukturierungen oder Kündigungen, aber auch bei so wichtigen Themen wie Diskriminierung oder den Umgang mit psychosozialen Belastungen am Arbeitsplatz. Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten in Auseinandersetzungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften (z.B. bei Sozialplänen oder Fragen des Tarifrechts), oder aber im Rahmen von gerichtlichen Auseinandersetzungen, wenn es beispielsweise um die Rechtmäßigkeit von Kündigungen oder die Angemessenheit von Abfindungen geht.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts. Wir verteidigen die Rechte unserer Mandanten gegen strafrechtliche Verfolgung im Zusammenhang mit ihrer unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit, zum Beispiel gegen Vorwürfe der Veruntreuung von Gesellschaftsvermögen, Wettbewerbsverstößen, Subventionsbetrug, Korruption und Diskriminierung. Wir haben Erfahrung im Umgang mit Strafverfolgungsbehörden und der Strafjustiz, stehen unseren Mandanten aber auch bei drohenden Sanktionen durch Kontroll- und Aufsichtsbehörden zur Seite (z.B. Kartellbehörde, Gewerbe- bzw. Marktaufsichtsbehörde, Datenschutzbehörde und Regulierungsbehörde für Online-Spiele).
Wir vertreten die Interessen der öffentlichen Hand bei der Wahrnehmung ihrer hoheitlichen Aufgabe sowie in privatwirtschaftlichen Angelegenheiten. Zu unseren Mandanten gehören Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände, Träger des öffentlichen Versorgungswesens, Sozialversicherungskassen, öffentliche Rettungsdienste und Krankenhäuser.
Daneben beraten und vertreten wir deutsche und französische Unternehmen in allen Angelegenheiten des öffentlichen Wirtschaftsrechts.
Wir verfügen über jahrelange Erfahrung und umfassende Kenntnis in den Bereichen Stadtplanung, Raumordnung und öffentliches Bauwesen und helfen beispielsweise bei der Erlangung von Baugenehmigungen oder bei Auseinandersetzungen über die Verteilung von öffentlichen Lasten und Gebühren.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich des öffentlichen Vergaberechts.