„Wir sind eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei, die von zwei deutschen Anwälten mit langjähriger Berufserfahrung in Frankreich gegründet wurde, um national und international tätige Unternehmen bei der Verwirklichung ihrer Ziele umfassend, kompetent und effizient zu beraten.“
Wir wissen aufgrund unserer bisherigen Anwaltspraxis, dass erfolgreich in Frankreich tätige deutsche Unternehmen, oft mit Herausforderungen konfrontiert sind, die aus deutscher Sicht ungewöhnlich und unerwartet sind. Wir kümmern uns um alle rechtlichen Belange unserer Mandanten und vertreten ihre Interessen bei französischen Behörden, vor Gerichten des privaten und öffentlichen Rechts, bei Schiedsverfahren sowie vor den Institutionen der Europäischen Union. Wir beraten und vertreten ebenfalls unsere Mandanten in einer Anzahl arabischer Länder, wie z. B. im Libanon und in Saudi-Arabien.
Unsere französischen Mandanten begleiten wir bei der Verfolgung ihrer wirtschaftlichen Unternehmungen in Deutschland und können über unser Berliner Büro eine umfassende Betreuung in allen rechtlichen Angelegenheiten sicherstellen.
Aufgrund unserer Lehrtätigkeit verfügen wir über ausgezeichnete Kontakte zu Experten, deren Kompetenz insbesondere in komplex gelagerten größeren Verfahren oft unerlässlich ist.
Wir arbeiten gründlich, zielorientiert und effizient. Wir kommunizieren mit unseren Mandanten offen und unbürokratisch auf Deutsch, Französisch, Englisch und Arabisch. Denn wir wissen, dass all unsere Fachkompetenz nur dann ihren vollen Nutzen entfalten kann, wenn wir die Bedürfnisse, Ziele und Produkte unserer Mandanten wirklich verstehen und gemeinsam die Strategie entwickeln, mit der der gewünschte Erfolg bestmöglich erreicht werden kann.
Die Kanzlei stützt sich auf Of Counsels, die einen integralen Bestandteil des Beratungsangebots von SAVIGNY Avocats à la Cour bilden.
In steuerrechtlichen Angelegenheiten arbeiten wir langjährig und eng mit der Kanzlei HARMONY zusammen.
Im Dialog – Wir beraten und begleiten unsere Mandanten in allen rechtlichen Belangen, von der Unternehmensgründung über die Vertragsgestaltung bis hin zur Forderungseintreibung und der gerichtlichen Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter.
Wir sind nicht nur Dienstleister, sondern auch Partner unserer Mandanten, deren Interessen für uns stets im Mittelpunkt stehen. Wir hören aufmerksam zu, stellen die richtigen Fragen und geben umfassende Antworten. Wir erklären unseren Mandanten, welche Aspekte zu beachten und welche Fallstricke zu vermeiden sind. Wir entwickeln gemeinsam die Strategie, mit der wir am besten, sichersten und schnellsten das gewünschte Ziel erreichen.
Genauigkeit & Kreativität – Wir arbeiten sorgfältig und gründlich. Wir achten auf Details, die den Unterschied machen, behalten dabei jedoch stets das Wesentliche im Blick. Wir entwickeln für jeden Fall die maßgeschneiderte Lösung und haben den Mut, neue Wege zu beschreiten.
Transparenz & Internationalität – Die deutsch-französischen Beziehungen sind seit Jahrzehnten Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg auf beiden Seiten des Rheins. Daher beraten und vertreten wir insbesondere auch Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind und stellen unsere langjährige Erfahrung in den Dienst unserer Mandanten. Denn so eng die deutsch-französischen Beziehungen in vielerlei Hinsicht auch sein mögen, so unterschiedlich können Abläufe und Gepflogenheiten im Umgang mit Behörden und Gerichten sein. Unser internationaler Hintergrund ermöglicht es uns, unseren deutschen und französischen Mandanten die relevanten Unterschiede zu erklären, in ihrer Muttersprache oder auf Englisch.
Unsere Kompetenzen – Unsere Kompetenzen decken alle Bereiche des privaten und öffentlichen Wirtschaftsrechts, sowie des Wirtschaftsstrafrechts ab.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts. Wir verteidigen die Rechte unserer Mandanten gegen strafrechtliche Verfolgung im Zusammenhang mit ihrer unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit, zum Beispiel gegen Vorwürfe der Veruntreuung von Gesellschaftsvermögen, Wettbewerbsverstößen, Subventionsbetrug, Korruption und Diskriminierung. Wir haben Erfahrung im Umgang mit Strafverfolgungsbehörden und der Strafjustiz, stehen unseren Mandanten aber auch bei drohenden Sanktionen durch Kontroll- und Aufsichtsbehörden zur Seite (z.B. Kartellbehörde, Gewerbe- bzw. Marktaufsichtsbehörde, Datenschutzbehörde und Regulierungsbehörde für Online-Spiele).
Wir vertreten die Interessen der öffentlichen Hand bei der Wahrnehmung ihrer hoheitlichen Aufgabe sowie in privatwirtschaftlichen Angelegenheiten. Zu unseren Mandanten gehören Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände, Träger des öffentlichen Versorgungswesens, Sozialversicherungskassen, öffentliche Rettungsdienste und Krankenhäuser.
Daneben beraten und vertreten wir deutsche und französische Unternehmen in allen Angelegenheiten des öffentlichen Wirtschaftsrechts.
Wir verfügen über jahrelange Erfahrung und umfassende Kenntnis in den Bereichen Stadtplanung, Raumordnung und öffentliches Bauwesen und helfen beispielsweise bei der Erlangung von Baugenehmigungen oder bei Auseinandersetzungen über die Verteilung von öffentlichen Lasten und Gebühren.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich des öffentlichen Vergaberechts.
8, rue de Courty
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Anne-Marie LUCIANI ist Professorin an der Universität Pascal Paoli Korsika.
Sie hat an der Université Paris I Panthéon-Sorbonne in Rechtswissenschaften promoviert und lehrt an der Université de Picardie-Jules Verne Privatrecht, wo sie den Master 2-Studiengang „Wirtschaftsrecht“ leitet. Anne-Marie Luciani gibt insbesondere Vorlesungen im Wettbewerbs- und Vertriebsrecht, im internationalen Vertragsrecht, im internationalen und europäischen Arbeitsrecht sowie im Familienrecht (vermögensrechtliche Aspekte).
Sie ist Autorin zahlreicher Artikel und arbeitet regelmäßig für die Fachpublikationen Revue Concurrences, Recueil Dalloz und Semaine Juridique.
Frau Professorin Luciani ist Mitglied der Association Française d’Etude de la Concurrence (AFEC).
Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind das Vertragsrecht, das Wettbewerbs- und Vertriebsrecht sowie das internationale Privatrecht.
Frau Professorin Anne-Marie Luciani hält darüber hinaus verschiedene berufliche Fortbildungsveranstaltungen ab und gibt Vorlesungen an ausländischen Universitäten, wie der Universität zu Köln und der Universität Bologna.
Anne-Maire Luciani spricht ebenfalls Englisch und Italienisch.
Claire MEUNIER ist bei der Rechtsanwaltskammer Paris zugelassen.
Sie ist Absolventin des Instituts für Politische Studien von Bordeaux (Institut d’Etudes Politiques de Bordeaux) und hat an dem Institut für Europäische Studien der Freien Universität von Brüssel (Institut d’Etudes Européennes de l’Université Libre de Bruxelles) einen Abschluss im Öffentlichen Recht sowie einen Master im Europarecht absolviert. Sie verfügt über weitreichende Kenntnisse im Bereich der rechtlichen Schnittstellen zwischen dem Öffentlichen und dem Europarecht.
Claire MEUNIER hat nach ihrem Studium an verschiedenen privaten Hochschulen sowohl öffentliches Wirtschaftsrecht als auch Europarecht unterrichtet.
Aufgrund ihrer Spezialisierung liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt in den Bereichen des freien innergemeinschaftlichen Verkehrs von Produktionsfaktoren (Arbeitskraft, Kapitalgüter etc.) sowie der staatlichen Beihilfen.
Ihre Kenntnisse in diesen Bereichen umfassen insbesondere staatliche Beihilfen, die der Kontrolle der Europäischen Kommission unterliegen, weshalb sie öffentliche Einrichtungen bei Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe berät.
Claire MEUNIER hat daneben spezielle Kenntnisse und Erfahrungen in den industriellen Sektoren der Biotechnologie und erneuerbarer Energien. Sie hat vielfach an gerichtlichen Verfahren teilgenommen, bei denen entweder Unternehmen oder der Staat zur Durchsetzung des Prinzips der Vorsorge, hauptsächlich im Bereich Genetisch veränderter Organismen (GVO) oder der Rinderseuche, zur Verantwortung gezogen wurden. Sie hat darüber hinaus im Auftrag öffentlicher Anstalten Untersuchungen über den Eingriff des Staates in den Bereichen der Vorsorge gegen Luftverschmutzungen, des Recyclings von Abfällen sowie im Bereich der erneuerbaren Energien durchgeführt.
Im Bereich des öffentlichen Rechts, hat Claire MEUNIER spezielle Kenntnisse und Erfahrungen durch ihre Tätigkeit für Gebietskörperschaften, für öffentliche Einrichtungen und für Unternehmen, insbesondere für Banken, erlangt. Sie berät Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Unternehmen bei jeglichen anfallenden rechtlichen Fragen in Bezug auf ihre öffentlichen Tätigkeiten (Recht der Gebietskörperschaften, der Städteplanung, der Verwaltung des öffentlichen Bereichs, der öffentlichen Auftragsvergabe etc.).
Claire MEUNIER ist schließlich Generalsekretärin des Vereins Europäischer Juristen (Association des Juristes Européens) und hat als nationaler Berichterstatter bzw. als Verfasser bei der Entwicklung der Themen für die Kongresse des Internationalen Verbands für Europarecht (Fédération Internationale de Droit Européen) mitgewirkt.
Sie arbeitet in französischer und englischer Sprache.
Partner und Mitbegründer der Kanzlei SAVIGNY Avocats à la Cour, Mitglied der Anwaltskammer Paris.
Dr. Stephan REIFEGERSTE hat an der Universität Paris I Panthéon-Sorbonne promoviert, einen Abschluss der Universität Paris XI im Vertragsrecht und einen Magister im Privatrecht.
Rechtsanwalt Dr. Stephan REIFEGERSTE verfügt über jahrelange Erfahrung als Anwalt in mehreren Pariser Kanzleien. Er ist Mitglied der Kommission für Wirtschaftsrecht der Anwaltskammer Paris und lehrt Privatrecht an der Universität von Le Mans und am Institut d‘Études Politiques (Sciences Po) Paris.
Dr. REIFEGERSTE vertritt seine Mandanten außergerichtlich wie auch vor Gericht in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts, insbesondere im Vertrag- und Haftungsrecht, Gesellschaft- und Insolvenzrecht. Ferner ist er im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts tätig.
Dr. REIFEGERSTE hat die deutsche Staatsbürgerschaft, ist zweisprachig (Französisch und Deutsch) und spricht zudem fließend Englisch.
Er hat zahlreiche Publikationen verfasst, insbesondere im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht.
Dr. Rana CHAABAN ist als Rechtsanwältin sowohl bei der Rechtsanwaltskammer Paris als auch bei der Rechtsanwaltskammer Beirut (Libanon) zugelassen.
Rechtsanwältin Dr. CHABAAN hat an der Universität Paris II Pantheon-Assas promoviert, verfügt über einen Abschluss der Universität der Universität Paris II Pantheon-Assas und einen Magister im Privatrecht. Sie war als Rechtsanwältin in mehreren namhaften Pariser Rechtsanwaltskanzleien tätig und verfügt über eine langjährige Erfahrung, insbesondere in internationalen Schiedsgerichtsverfahren.
Dr. CHAABAN lehrt seit 2007 Versicherungsrecht, Gesellschaftsrecht und internationales Schiedsverfahrensrecht an der Universität Le Mans, sowie Arbeitsrecht an der Universität Paris Sorbonne – Abu Dhabi.
Dr. CHAABAN ist dreisprachig (Englisch, Französisch und Arabisch) und spricht ebenfalls fließend Spanisch.
Sie hat zahlreiche Publikationen insbesondere bzgl. des Vertragsrechts und der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit verfasst; Dr. CHABAAN veröffentlich regelmäßig Beiträge in der Zeitschrift für Schiedsgerichtsbarkeit (Revue de l’Arbitrage) und verantwortet eine Kolumne zu schiedsrichterlichen Verfahren in arabischen Ländern, insbesondere Katar und Dubai.
Dr. CHABAAN vertritt ebenfalls arabische Mandanten sowohl außergerichtlich als auch im Rahmen streitige Verfahren (vor Schiedsgerichten und ordentlichen Gerichten), insbesondere im Gesellschafts- und Vertragsrecht, im Baurecht (FIDIC- Schiedsgerichtsverfahren) und im Versicherungsrecht.